1. Anwendungsbereich
Die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Handlungen und Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). Widersprechende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und wird diesen ausdrücklich widersprochen, es sei denn deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für den Abschluss künftiger Geschäfte mit dem Kunden.
2. Lieferung
Liefertermine in unseren Auftragsbestätigungen sind Abgangstermine ab unserem Unternehmen und erfolgen ab Werk auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der vollständigen Verladung oder - wenn Abholung vereinbart, aber bei Fälligkeit vom Kunden nicht abgeholt wird - mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Der Kunde erklärt sich vorweg mit der von uns gewählten Transport-/ Versandart und dem von uns gewählten Transporteur, Frachtführer oder Spediteur einverstanden. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen sowie bei uns schriftlich vorzubringen. Eine Haftung unsererseits für Verzögerungen, Verluste und Beschädigungen auf dem Post- oder Transportweg ist ausgeschlossen. Transportversicherungen werden nur über ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Paket- und Bahnsendungen werden unfrei verschickt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der für die Postauslieferung benötigte Portobetrag muss spätestens zu dem auf der Auftragsbestätigung vorgesehenen Termin auf einem unserer Bankkonten mit Angabe des Verwendungszweckes "Portovorlage" gutgeschrieben sein.
Fixgeschäfte erkennen wir nur an, wenn sie von uns als solche schriftlich bestätigt worden sind.
Wir sind jedoch dann an derartige Fixtermine nicht gebunden, wenn sich bei Verarbeitung des vom Kunden beigestellten Materials nachweislich von uns nicht zu vertretende Verzögerungen ergeben. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen sind wir (auch bei Nichtvorliegen eines Fixgeschäftes) berechtigt, einen angemessenen Erschwerniszuschlag zu verrechnen.
Wird das erforderliche Material verspätet an uns geliefert, wird die Durchschrift der Auftragsbestätigung nicht rechtzeitig und unterfertigt an uns zurückgesendet, geht die Portovorauszahlung verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszweckes ein, so verschiebt sich auch ein bestätigter Auslieferungstermin.
Produktions- und betriebsbedingte Lieferverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Materialbeschaffung und Betriebsstörungen jeder Art sowie auf Grund von anderen unvorhergesehenen außergewöhnlichen Ereignissen hemmen die Lieferfristen für die Dauer ihrer Auswirkungen.
Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung werden Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen gilt § 918 ABGB mit der Maßgabe, dass die uns zu setzende Nachfrist wenigstens vier Wochen betragen muss.
3. Material
Sämtliches, uns vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material, ist uns rechtzeitig, frei Haus und verzollt zu übergeben. Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass Form und Inhalt des Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Wir sind nicht verpflichtet, das Material und die Stückzahlen zu überprüfen.
Alle von uns übernommenen Materialien sowie die vom Kunden uns zur Verwaltung übergebenen Adressen sind im Rahmen der von uns abgeschlossenen Versicherung zum Material- bzw. Herstellungswert gegen Feuer-, Einbruch- und Leitungswasserschäden versichert. Eine darüber hinausgehende Haftung wird von uns nicht übernommen.
Wir sind berechtigt, für die Zeit der Lagerung des Materials eine angemessene Lagergebühr zu beanspruchen. Wenn der Kunde über das Restmaterial nicht spätestens zwei Wochen nach Auftragserfüllung verfügt, wird es unfrei an diesen zurückgeschickt. Geringe Mengen werden vernichtet.
4. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ab Werk und schließen Verpackung, Verladung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Pro Auftrag werden eine Logistikpauschale in Höhe von € 5,-- und ein ARA-Entsorgungsbeitrag von 0,5 % vom Auftragswert verrechnet. Bei Aufträgen, deren Rechnungsbetrag unter € 20,00 liegt, kommt ein Mindestauftragswert von € 20,00 zur Verrechnung. Alle unsere Preise verstehen sich netto und sind zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.
Sonderausführungen (z.B. Sonderformate) bedingen Mehrpreise.
Treten zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung wesentliche änderungen bestimmter Kostenfaktoren (beispielsweise Preis, Lohn-, Vormaterial- oder Frachtkosten) ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.
Aufrechnung von Gegenforderungen oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Wir sind, abgesehen von der jedenfalls geforderten Portovorlage (siehe Punkt 2 der Geschäftsbedingungen) berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bis zur Höhe der Rechnungssumme abhängig zu machen.
Sollte die begehrte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb der hiefür gesetzten Frist erbracht werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
5. Werbesendungen
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der von der Post gegebenen Auskünfte. Abweichende Anweisungen des Bestellers sind für uns nur rechtsverbindlich, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wurde. Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, sind wir nicht verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung oder Postauslieferung die Einhaltung der Portogrenzen und Postbestimmungen zu prüfen.
Sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart wurde, werden jene Portobeträge verrechnet, die den einfachsten Produktionsregeln entsprechen. Wir sind nicht verpflichtet, Rabatte bzw. diverse Konditionen weiterzugeben, die sich auf Grund besserer Produktionsmaßnahmen oder diverser Verträge mit Postgesellschaften ergeben.
Bei uns angeliefertem Werbematerial übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass der Inhalt gegen keinerlei Bestimmungen verstößt und hat uns diesbezüglich gegen Ansprüche Dritter vollkommen klag- und schadlos zu halten.
Wenn der Auftraggeber nicht Vorsteuerabzugsberechtig ist, hat dies der Kunde rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und gegebenenfalls das Postamt für im Rahmen der Universaldiensteverordnung des Bundesministeriums für Wissenschaftund Verkehr zu erbringende Dienstleistungen zu benennen. Nachteile daraus können der Kubeos GmbH nicht angelastet werden.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Ausführungsunterlagen, wie z.B. Organisations- und Marketingkonzepte bleiben ebenso wie selbst entwickelte EDV-Programme stets geistiges Eigentum unseres Hauses und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Immaterialgüterrechts.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind ohne Skontoabzug sofort fällig, da es sich primär um die Verrechnung von Lohnkosten handelt sowie um Durchlaufposten, wie Verpackungsmaterial, Postgebühren etc.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten bzw. aufzurechnen.
Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung im Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
• die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufschieben;
• eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen in Anspruch nehmen;
• unsere gesamten noch offenen Forderungen fällig stellen;
• ab Fälligkeit Verzugszinsen in Abänderung des § 1333 Abs 2 ABGB in der Höhe von mindestens 10% p.a. über den Basiszinssatz verrechnen, oder
• unter Einhaltung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Erteilt eine Werbeagentur im eigenen Namen einen Auftrag für Dritte, an welche auch fakturiert werden soll, so haftet die Werbeagentur bis zur gänzlichen Bezahlung der Rechnungssumme mit. Erteilen mehrere Personen an uns einen einzelnen Auftrag, haften diese zur ungeteilten Hand, auch dann, wenn der Auftrag durch Dritte vermittelt wurde. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Mahnspesen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu vergüten. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Liefertermin uns gegenüber gerügt werden. Bei Druckaufträgen finden die jeweils gültigen Usancen des grafischen Gewerbes Anwendung.
Beim Erstauftrag eines Kunden behalten wir uns vor 1/3 der Auftragssumme als Akontozahlung zu fordern.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab.
Weiters werden Schadenersatzleistungen Dritter, insbesondere von Versicherungen, das Vorbehaltsgut betreffend, an uns abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die entsprechenden, auch der Publizität Rechnung tragenden Anmerkungen über den Eigentumsvorbehalt sowie die Zessionsvereinbarungen in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Bei Zahlungsrückstand oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage unseres Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechtes und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Wir sind berechtigt bei Warenrücknahme, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
9. Gewährleistung und Haftung
Die Lieferung ist vom Kunden binnen angemessener Frist mit der gemäß den §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht binnen angemessener Frist oder nicht formgerecht erhoben, so gilt die Lieferung als ordnungsgemäß genehmigt und sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Reklamationen eines bereits verarbeiteten Materials werden von uns keinesfalls anerkannt.
Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit einer Lieferung liegt beim Kunden. § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, dass uns das Vorliegen von Mängeln durch amtliche Bescheinigungen oder Gutachten nachgewiesen wird. Der Kunde verzichtet auf jeden Schadenersatz, außer er beweist, dass uns eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Der Höhe nach ist der Schadenersatz jedenfalls mit dem Betrag begrenzt, für den wir Versicherungsdeckung erlangen können.
Unsere Produkthaftpflicht setzt voraus, dass der Kunde alle von uns bekannt gegebenen Informationen über die Behandlung des Produktes genauestens beachtet und eine Verwendung der Ware nur zum ausdrücklich abbedungenen und von uns erwarteten Zweck verfolgt. Ausgeschlossen ist unsere Produkthaftpflicht für Sachschäden, soweit diese nicht ein Verbraucher erleidet; Weiters jede gegen uns aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftpflicht; ausgeschlossen ist auch jeder gegen uns gerichtete Regressanspruch in Zusammenhang mit Haftpflichten unserer Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Kunde verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf oder Einbau bzw. Verarbeitung eben dieselben Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren übernehmer der Ware zu vereinbaren und übernimmt es bei einer Verletzung dieser überbindungspflicht, uns hinsichtlich aller damit entstehenden Nachteile und Kosten vollkommen schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
Die Haftung der Kubeos GmbH für leicht und grob fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für entgangenen Gewinn für die fehlerhafte Versendung von Poststücken ausgeschlossen.
10. Unbedenklichkeitserklärung
Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde gegenüber uns die Unbedenklichkeit aller, in seinem Auftrag durch uns in Umlauf gebrachten, Produkte und erklärt somit gleichzeitig, dass alle diese Produkte in jeder Hinsicht den Bestimmungen der einschlägigen, österreichischen Gesetze oder den Gesetzen des jeweiligen Empfängerstaates entsprechen. Sollte der Gesetzgeber wegen Verstöße dieser Art gegen Kubeos GmbH vorgehen, erklärt der Kunde, uns dafür schadlos zu halten.
11. Abgaben, Steuern, Zölle
Ebenfalls keine Haftung übernehmen wir für Steuern, Abgaben (z.B. ARA) sowie für Zölle, die durch einen Warenverkehr ausgelöst werden, den wir analog Kundenauftrag in dessen Namen abwickeln. Der Kunde hält Kubeos GmbH für etwaige, eintretende Haftungen schadlos.
12. Datenschutz
Unsere Kunden sind verpflichtet, das Datenschutzgesetz, insbesondere auch das Datengeheimnis, zu beachten und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Von unseren Kunden zur Verfügung gestellte Daten können wir grundsätzlich nur unter Verwendung der REGISTER-NUMMER des Kunden (als Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes) verarbeiten bzw. übermitteln.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens: Kubeos Gmbh, Gewerbetrasse
15, 5151 Nussdorf, Für alle Rechtsstreitigkeiten mit der Kubeos GmbH wird ausdrücklich österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht vereinbart.
14. Newsletter
Der Kunde stimmt zu, von Kubeos den monatlichen Newsletter per E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann jederzeit seine Zustimmung zum Erhalt des Newsletters zurückziehen. Er erhält dann keine weiteren Newsletter.
15. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des abgeschlossenen Rechtsgeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
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